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Startseite Von Pfingsten bis Kreuzerhöhung Die Fastenzeiten und Fastenregeln

Kathedrale der Hll. Neumärtyrer und Bekenner Russlands in München

der Russischen Orthodoxen Kirche im Ausland

Die Fastenzeiten und Fastenregeln

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Beginn des Fastens der Geburt Christi am 28. November 2024 (15. November nach altem Stil)

Unbewegliche Fastenzeiten:
Fasten der Geburt Christi (15/28. November - 24. Dezember/6. Januar)
Fasten der Gottesmutter (1/14. - 15/28. August)

Bewegliche Fastenzeiten (Die Zeiten hängen von dem Pas'cha Zyklus ab):
Grosse Fastenzeit - 40 Tage lang vom Reinen Montag nach dem Sonntag der Vergebung
Grosse Woche – bis Grossen Samstag vor der Auferstehung.
Fasten der Apostel: Vom Montag nach Allerheiligen bis zum Fest der Apostel Petrus und Paulus am 29. Juni/12. Juli

Fastentage:
an einem jeden Mittwoch und Freitag
29. August/11. September - Enthauptung des Hl. Johannes des Täufers und Vorläufers
14/27. September - Kreuzerhöhung
5/18. Januar - Vortag der Theophanie

Die Fastenregeln der Kirche:

Die Fastenregeln der Kirche sind im Kapitel 32 und 33 des Typikons dargelegt, werden aber auch in den üblichen liturgischen Büchern - dem Menäon, Triodion, aber auch im großen Stundenbuch - angezeigt. Grundsätzlich sind Mittwoch und Freitag im Laufe des gesamten Jahres strenge Fastentage – in manchen Klöstern ebenso der Montag als Engelsfasten.

Dazu kommen die vier Fastenzeiten: Die Große Vierzigtägige Fastenzeit vor Ostern, das ebenfalls vierzigtägige Weihnachtsfasten, das Apostelfasten, das sich vom Montag nach dem Ersten Sonntag nach Pfingsten (Allerheiligen) bis zum Fest der Hll. Apostel Peter und Paul (29. Juni/12. Juli) erstreckt und deshalb in jedem Jahr von unterschiedlicher Dauer ist, und das vierzehntägige Gottesmutter-Fasten vom 1./14. - 14./27. August als Vorbereitung auf das Fest des Entschlafens der Allerheiligsten Gottesmutter (15/28. August).

Einige besondere Fastentage sind das Fest der Kreuzerhöhung (14./27. September) und die Enthauptung des Hl. Johannes des Täufers (29. August/11. September). Diese Festtage sind wegen der Geschehnisse, deren wir uns an ihnen erinnern, eben auch Fastentage, wobei Wein und Öl erlaubt ist.

Die Praxis zeigt jedoch, daß dazu noch einige grundlegende Vorbemerkungen notwendig sind, da die Traditionen unterschiedlich und in vielen Familien nicht konsquent gewahrt werden. Dabei ist jedoch immer zu bedenken, dass die Fasten keine Zwangsjacke darstellen, sondern eine Hilfe, die die Abhängigkeiten aufheben und uns auf das Gebet hin orientieren sollen. Dadurch gehört auch weitestgehender Verzicht auf “Zeitvertreib” und Unterhaltungsmedien. Ernsthafte Bemühungen in der Überwindung persönlicher Schwächen sind notwendige Begleiter sinnvollen Fastens. Hingegen sollte bei gesundheitlichen Problemen wirklich nur Überflüssiges dem Fasten unterworfen werden. Damit hier keine Willkür oder unheilsame Unsicherheit aufkommt, sollte man sich immer mit dem geistlichen Vater absprechen. Es gibt im Leben des einzelnen verschiedene Situationen, die ihn dazu zwingen können,von der genauen Einhaltung dieser Regeln hier oder da abzuweichen. Kinder unter vierzehn Jahren sollten wegen des Wachstums überhaupt nur wirklich überflüssige Dinge dem Fasten unterwerfen. Das gleiche gilt etwa für Frauen in der Schwangerschaft oder für alte und kranke Menschen. Um in diesen Fällen das richtige Maß festzulegen, sollte man sich immer mit dem Beichtvater absprechen.

Ein Kalender beinhaltet Angaben zu den Fastenregeln für jeden Tag des Jahres. Dort findet der Gläubiger die wichtigsten Angaben über die Fasten, die dem Typikon entstammen.
1
An den Tagen, an denen jegliche Angabe fehlt, sind wie in den “fastenfreien Wochen” alle Speisen erlaubt - die einzige Ausnahme davon bildet die Butterwoche, in deren Verlauf kein Fleisch gegessen wird.
2
Dort wo nur “Fastentag” angezeigt ist, bedeutet dies strenges Fasten, d.h. Abstinenz von Fleisch, Eiern, allen Milchprodukten, Fisch,Wein und Öl. An diesen Tagen besteht der Speiseplan also praktisch nur aus Gemüse, das ohne Öl gekocht oder gedünstet wird, Kartoffeln und Brot, wobei gewöhnlich den Hülsenfrüchten (Erbsen, Bohnen jeder Art, Linsen u.ä.) besondere Bedeutung zukommt.
3
Dort, wo unter der Bemerkung “Fastentag” noch der Zusatz “Wein und Öl erlaubt” erscheint, ist das Fasten wegen eines Feiertags oder einer Vigil durch die Zulassung dieser beiden Speisen erleichtert. Bei größeren Feiertagen wird “Fisch,Wein und Öl erlaubt”, was jedoch immer noch alle Fleisch-, Eier- und Milchprodukte ausschließt.
4
Für die Große Fastenzeit und das Gottesmutter-Fasten gilt eine einheitliche Regelung: Wein und Öl sind außer einigen Festtagen nur samstags und sonntags erlaubt. Eine andere einheitliche Regel gilt für das Apostel- und das Weihnachtsfasten. Hier ist samstags und sonntags Fisch erlaubt, dienstags und donnerstags kein Fisch, aber Wein und Öl, montags, mittwochs und freitags weder Öl noch Wein, es sei denn, auf diese Tage fällt ein Feiertag, für den solches besonders angegeben wird. Während des Weihnachtsfastens wird die Fastenregel nur an den Tagen des unmittelbaren Vorfestes vom 20. bis 24. strenger - hier ist selbst samstags und sonntags kein Fisch erlaubt. In diesen beiden Fastenzeiten schreibt das Typikon für Laien die gleichen Regeln vor wie für Mönche, nämlich außer Mittwoch und Freitag ist zu Ehren der körperlosen Engel auch der Montag ein Fastentag.
5
Zu einigen lokalen Besonderheiten ist zu sagen, daß z.B. amPatronatsfest einer Kirche oder eines Klosters, auch wenn dieses auf einen Mittwoch oder Freitag fällt, Fisch erlaubt ist. Gewöhnlich wird Wein und Öl an solchen Tagen erlaubt, wenn ein Heiliger gefeiert wird, zu dessen Ehren die große Doxologie oder Polyeleos gesungen wird. Grundsätzlich liegt der Sinn der Fastenregeln im Typikon darin, daß die Mühen, die wir zur Ehrung eines Heiligen oder eines Festes auf uns nehmen, durch entsprechende Erleichterung der Askese belohnt werden.

Wenn man sich an die Einhaltung der Fastenregeln gewöhnt hat, wird die Erlaubnis von Öl mit der Speise und etwas Wein wirklich zu einer Quelle des Trostes und einer Grundlage für körperliche Stärkung.

 

"313 kurzgefasste Vorschriften" aus Ausgewählte Schriften des heiligen Basilius des Grossen.

140. Frage: Ist Jemand im Genusse schädlicher Speisen unmäßig gewesen und in Folge dessen in eine Krankheit gefallen, ob man Den verpflegen solle.

Antwort. Die Unmäßigkeit ist offenbar eine Sünde, und man muß besonders darauf bedacht sein, wie dieses Laster geheilt wird. Denn indem der gütige Gott zeigen will, ein wie großes Übel sei, sich nicht zu beherrschen, so läßt er die Seele oft auch in solche Dinge, welche dem Leibe schädlich sind, in das Laster der Unmäßigkeit fallen, ob sie wohl nicht durch die leibliche Krankheit, die sie in Folge der Unmäßigkeit erduldet, zur Einsicht ihres Fehlers gelangen und zur Enthaltsamkeit in allen Dingen gebracht werden könne. Jedoch ist es vernünftig und human, Denen, welche sich durch Unmäßigkeit geschadet haben, schnelle körperliche Hilfe angedeihen zu lassen, aber mit Umsicht und Vorsicht, damit wir nicht bei der Heilung des Körpers die Seele ohne Heilung lassen. Sieht man daher, daß ein Solcher aus der Heilung des Körpers verständig Lehre annimmt und auch auf die Gebrechen der Seele Bedacht nimmt, so muß man ihm körperlichen Beistand leisten. Findet man aber, daß er bei der Heilung des Körpers die der Seele vernachlässigt, so ist es besser, einen Solchen den Schmerzen, die er durch seine Unmäßigkeit leidet, zu überlassen, ob er etwa mit der Zeit zur Erkenntniß seiner selbst und der ewigen Strafen gelange und für die Gesundheit der Seele Sorge trage. „Denn wenn wir gerichtet werden, werden wir von dem Herrn gezüchtigt, damit wir nicht mit dieser Welt verdammt werden.“

 

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