Das kirchliche Gedenken (ob am Kelch Christi bei der Liturgie, oder im Totengedenken [Panichida] oder beim Bittgottesdienst [Moleben] setzt unbedingt voraus, dass der Betreffende die orthodoxe Taufe erhalten hat. Das allgemein-kirchliche Gedenken setzt also voraus, dass derjenige, dessen gedacht wird, tatsächlich orthodox war. Der Taufname entspricht dem Namen des Heiligen zu dessen Ehren der Betreffende getauft wurde, der also von der Taufe an der Schutzpatron dieser Person ist und all derer, die diesen Namen tragen.
Im Kirchenkalender gibt es allerdings Zeiten, während derer keine Panichiden und Moleben gehalten werden - so z. B. die erste Fastenwoche und die Karwoche. Auch nach Ostern wird erst nach der Lichten Woche am Dienstag zum ersten Mal in einer Panichida öffentlich für die Verstorbenen [Entschlafenen] gebetet. Es werden dann auch die Friedhöfe besucht: Radonica. Dafür gibt es an den Samstagen der Großen Fastenzeit eigens Freitags/Samstags allgemeine Totengedenk-Gottesdienste [Parastas], bei denen eine Vielzahl von Namen Verstorbener gelesen wird.
Am Kelch wird jedoch der Entschlafenen auch in der Osternacht namentlich gedacht sowie in allen Liturgien, wenn auch Sonntags und in der Lichten Woche nach Ostern nicht laut, sondern bei der Proskomedie im Altar.
Der Priester, der Ihre Bitte um das kirchliche Gedenken erhält, wird ihr in jedem Fall den kirchlichen Möglichkeiten nach entsprechen: er wird Ihrer Nächsten zum nächstmöglichen von der Kirche gebotenen Zeitpunkt im Gebet und der Fürbitte gedenken.
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